Klarheit bei Streitfällen
Ergeben sich Diskussionen mit ausführenden Gewerken, ziehen wir bei Bedarf spezialisierte Fachleute hinzu. So wird beurteilt, ob Normen eingehalten wurden und welche Partei für eine Korrektur zuständig ist. Fristen für Nacharbeiten werden im Protokoll festgehalten, damit kein Interpretationsspielraum entsteht. Falls anschließend dennoch nicht ordnungsgemäß nachgebessert wird, können weiterführende rechtliche Schritte eingeleitet werden – vorausgesetzt, die Abnahme wurde qualifiziert durchgeführt.